Am: 15.11.2024 - 18:30 Uhr
Hallstadt "Brauerei-Gasthof Eichhorn", Dörfleinser Straße 43
UNSERE ZIELE
Erhalt und Sicherung des Kultur- und Naturerbes Steigerwald durch einen Nationalpark
Unser einmaliges , historisch gewachsenes Waldgebiet existiert seit dem Mittelalter als Kulturgut . Die Waldabteilung „Kleinengelein“ gilt als einer der ältesten Buchenbestände Deutschlands. Bis zu 370 Jahre alte Buchen konnten bis heute überleben.
Sie sind nun stark bedroht, weil unser Wald wirtschaftlich ausgebeutet wird.
Bewahrung der europaweit einzigartigen Flora und Fauna
Uraltbäume und Totholz sind Lebensraum für zahlreiche, teils bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Es gilt diese zu bewahren!
Nicht nur weil sie biologisch wichtig, sondern weil sie ein Teil unserer Heimat sind, die wir für unsere Kinder erhalten müssen.
Menschen sollen im Einklang mit der Steigerwälder Natur leben
Der Wald muss Erholungsgebiet für die Menschen bleiben, auch in einem Nationalpark. Die Betretung des Waldes ist unser Verfassungsrecht (Art. 141 der bayerischen Verfassung) und darf nicht allgemein eingeschränkt werden. In einem Nationalpark werden zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, den Wald als Natur- und Erholungsgebiet zu erleben.
Sicherung der Versorgung mit Brenn- und Wirtschaftsholz
Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze in der holzverarbeitenden Industrie. Langfristige Holzliefergarantien aus der restlichen Staatswaldfläche für die Planungssicherheit der Unternehmen und zur Versorgung der Bevölkerung mit Brennholz.
Der Wert des Steigerwaldes muss der lokalen Bevölkerung zugute kommen
Pilze- und Beerensammeln für den privaten Gebrauch muss erlaubt bleiben. Der wirtschaftliche Ertrag des Waldes muss in der Region bleiben und darf nicht in die bayerische Staatskasse wandern.
Schaffung neuer Arbeitsplätze und Entwicklung des Fremdenverkehrs
Mehr Arbeitsplätze in der Region durch Strukturstärkung im Zuge des Nationalparks. Staatliche Förderung der Infrastruktur sowie von Bildungs- und Erlebnis-schwerpunkten. Förderung des Tourismus durch Erschließung des Gebietes für Erholungszwecke.
DAS HÖRT SICH GUT AN? DANN LASSEN SIE UNS DAS ZUSAMMEN TUN!